Geburtsurkunde übersetzen und beglaubigen - einfach online beauftragen


Vereidigte Übersetzer

Von einem deutschen Landgericht bestellte Übersetzer sorgen mit Ihrer fachlichen und sprachlichen Expertise dafür, dass Ihre Dokumente offiziell anerkannt werden.

staatlich geprüfte Übersetzer

Professionelle und vereidigte Diplom-Übersetzer sorgen dafür, dass Sie Ihre beglaubigte Übersetzung sicher und schnell erhalten.

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Der Datenaustausch
erfolgt über unsere SSL-verschlüsselte Plattform.

Telefonisch erreichbar:

 

Braunschweig 05307 / 204820
Osnabrück 0541 / 260601
Mettingen 05452 / 9364747
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Wofür benötigen Sie die Geburtsurkunde?

Die Geburtsurkunde benötigen Sie, um zu bescheinigen, dass Sie berechtigt sind, um Dokumente einzuholen oder Vorgänge auszuführen.

- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

- gesonderte Anerkennung der Vaterschaft gesondert

- für eine Zusatzkrankenversicherung

 

 

- Beantragung eines Kinderreisepasses

- Beantragung eine Personalausweises

- Kontoeröffnung auf dem Namen des Kindes

 

 

- als Nachweis für den Erhalt von Mutterschaftsgeld

 

- bei der Beantragung der zweiten Staatsangehörigkeit

 

 

- für den Kirchenaustritt

 

- für die Studienanmeldung

 

- für eine Heirat

Mehrsprachige "internationale Urkunden" (nach CIEC-Übereinkommen)

Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976

(Ausstellung mehr­sprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) sind:

In welchen Ländern ist eine internationale Geburtsurkunde anerkannt?

Eine internationale Gebursurkunde,

die weltweite Gültigkeit hat, gib es leider nicht

 

,

Wenn Sie nach dem Muster des Übereinkommens

der CIEC ausgestellt wurde,

wird Sie in diesen Ländern anerkannt.

 

 

  • Belgien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Bulgarien
  • Deutschland
  • Estland
  • Frankreich
  • Italien
  • Kapverde
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Mazedonien
  • Moldau
  • Montenegro
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowenien
  • Spanien
  • Türkei

Wofür benötigen Sie die Geburtsbescheinigungen?

  • Die Geburtsbescheinigungen erhalten Sie zusammen mit der Geburtsurkunde. Vereinfacht kann man sagen, dass es sich um Kopien der Geburtsurkunde handelt, die allerdings nur für dafür vorgesehene Verwendungszwecke genutzt werden darf. Sie werden zum Beispiel für die Beantragung des Elterngelds, für die Beantragung des Kindergelds und für die Anmeldung bei der Krankenkasse verwendet.
  •  

Welche Unterlagen werden für die Geburtsanzeige beim Standesamt gefordert?

♦ Die Geburtsanzeige, die Sie von der Entbindungsklinik, Ihrem Geburtshaus oder Ihrer Hebamme erhalten (sofern die Geburtsanzeige nicht direkt an das Standesamt übermittelt wird).

Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde (Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes) erhalten. Der Personalausweis bzw. Reisepass sollte am Tag der Anmeldung und am Tag der Geburtsanmeldung gültig sein.

  • ♦ Die Geburtsurkunde der Mutter oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

  •  

  •  

 

 

Unter bestimmten Umständen benötigen Sie noch weitere Unterlagen:

♦ Ihre Heiratsurkunde bzw. Eheurkunde oder einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister Ihres Standesamts

♦ Die Geburtsurkunde Ihres Ehepartners bzw. die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

♦ die Geburtsurkunde des Vaters bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

♦ die Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden

♦ die Vaterschaftanerkennung, wenn vorhanden

♦ eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk bzw. die Heiratsurkunde zusammen mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eines deutschen Gerichts. Falls Sie im Ausland geschieden wurden, dann muss ggf. eine gesonderte Prüfung bzw. deutsche Anerkennung der Scheidung erfolgen. Details hierzu erfahren Sie aber bei der Beantragung der Geburtsurkunde beim Standesamt.

♦ die Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden

♦  eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über den Tod Ihres Ehepartners bzw. alternativ die Ehe-/Sterbeurkunde

  • ♦ die Vaterschaftsanerkannung und eventuell die Sorgeerklärung
  •  
  • ♦ die Geburtsurkunde der Mutter bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

 

Diese Unterlagen müssen Sie stets im Original und in deutscher Sprache mitbringen, d. h. falls Sie ein fremdsprachiges Dokument haben, dann müssen Sie eine von einem offiziell bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigte deutsche Übersetzung dabei haben.

Warum überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist ein verbindliches und offizielles Dokument zur Vorlage bei in- und ausländischen Behörden. Ihr beglaubigtes Dokument trägt einen Bestätigungsvermerk, einen Rundstempel und die Unterschrift des staatlich geprüften Übersetzers. Durch Vermerk, Stempel und Unterschrift wird die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres übersetzten Dokumentes bestätigt. Der Übersetzer haftet für diese Richtigkeit. Im Rundstempel findet sich der Name des Übersetzers, seine Sprachen und die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.

Nur beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen sie genau wie Gerichtsdolmetscher der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG) und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und juristische Fachkenntnisse. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

dito Beglaubigungen nutzt die Übersetzungsmanagement-Software OTM® für Qualitätssicherung gemäß ISO 9001 und DIN EN 15038 und sichert damit die kontinuierliche Verbesserung der formalen sowie linguistischen Qualität unserer Übersetzungen und gewährleistet schnelle Reaktionszeiten, Termintreue und Datensicherheit für optimale Kundenzufriedenheit.

Wir fertigen Ihre beglaubigte Übersetzung an, denn...

ausschließlich beeidigte und ermächtigte Urkundenübersetzer wie bei dito sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei unterliegen Sie der Schweigepflicht (§189 Abs. 4 GVG), genau wie Gerichtsdolmetscher, und der Verpflichtung, Übersetzungen vollständig und gewissenhaft vorzunehmen. Bei der Beeidigung prüft die Landesbehörde die Eignung und die juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers. Die Bezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Für beglaubigte Übersetzungen muss jedoch eine Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer vorliegen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Skeptisch? Sie fragen sich bestimmt:

  • Warum sollte ich meine Dokumente bei dito übersetzen lassen?
  • Welche Sprachen fertigt dito an?
  • Welche Dokumente muss ich übersetzen lassen?


Viele Jahre habe ich als freiberufliche Übersetzerin wichtige und große Unternehmen begleitet und verschwiegen meine Arbeit erledigt. Es waren die erfolgreichsten Firmen in ganz Europa und das hatte hauptsächlich einen Grund: diese Übersetzungen haben vielen Menschen geholfen. Viele Unternehmer haben durch sie ihre Produkte in die ganze Welt verkaufen können.

Meine 20-jährige Erfahrung und die Rückmeldungen meiner Kunden beweisen: Meine Übersetzer-Expertise hat vielen Menschen ermöglicht, ihr Wissen mit der Welt zu teilen.

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